
FAMILIENRECHT
Persönliche Betreuung. Engagierte und fundierte Beratung.
Im Bereich des Familienrechts stehen wir Ihnen als erfahrene und engagierte Kanzlei zur Seite, um Sie in allen rechtlichen Fragen rund um Familie, Partnerschaft und Kinder zu unterstützen.
Familienrechtliche Streitigkeiten sind oftmals komplex und emotional herausfordernd – sei es bei Trennung, Scheidung oder Angelegenheiten rund um das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder.
Unser Ziel ist es, Ihnen in diesen schwierigen Zeiten nicht nur mit fachlicher Kompetenz, sondern auch mit Einfühlungsvermögen und Diskretion zur Seite zu stehen. Dabei legen wir besonderen Wert auf eine persönliche Betreuung und nehmen uns die Zeit, Ihre individuellen Fragen und Anliegen zu verstehen und Ihnen rechtliche Zusammenhänge verständlich zu erklären. Unser Team hilft Ihnen, klare und individuelle Lösungen zu finden, die Ihren persönlichen und rechtlichen Bedürfnissen entsprechen.
Wir beraten und vertreten Sie in allen relevanten Bereichen des FamilienrechtS:
- Trennung und Scheidung
Von der ersten Beratung bis zur einvernehmlichen Scheidung oder zur gerichtlichen Auseinandersetzung – wir begleiten Sie durch jeden Schritt des Trennungsprozesses und setzen uns für Ihre Rechte ein. - Unterhalt
Ob Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt oder Elternunterhalt – wir ermitteln Ihre Ansprüche und setzen diese durch oder verteidigen Sie gegen ungerechtfertigte Forderungen. - Sorgerecht und Umgangsrecht
Das Wohl der Kinder steht bei uns an erster Stelle. Wir unterstützen Sie bei der Ausarbeitung und Durchsetzung von fairen Regelungen. - Zugewinnausgleich
Im Rahmen der Scheidung kümmern wir uns um die faire Berechnung und Aufteilung des Zugewinns – auch bei komplexen Vermögensverhältnissen, damit jeder Partner einen gerechten Anteil erhält. - Vermögensaufteilung
Gerade bei komplexen Vermögensverhältnissen ist eine klare und rechtssichere Aufteilung wichtig. Wir helfen Ihnen, eine passende Lösung zu finden. - Scheidungsfolgevereinbarungen
Wir helfen Ihnen dabei, rechtlich verbindliche Vereinbarungen über die Folgen einer Scheidung zu treffen, sei es in Bezug auf Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorge- und Umgangsrecht, um langwierige und belastende Streitigkeiten zu vermeiden. - Nichteheliche Lebensgemeinschaft
Auch bei der Auflösung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft stehen wir Ihnen beratend zur Seite. Wir klären Ihre Ansprüche auf Unterhalt, Vermögensaufteilung oder Sorge- und Umgangsrecht und setzen diese gegebenenfalls durch. - Eheverträge und Partnerschaftsverträge
Für Paare, die sich vorab absichern möchten, erstellen wir maßgeschneiderte Vereinbarungen, die auf Ihre individuelle Lebenssituation zugeschnitten sind.
spezialisiert
in diesem Rechtsgebiet:

Nina
Kalversberg-Mossmann
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Wenn Sie Unterstützung in familienrechtlichen Fragen benötigen oder sich präventiv rechtlich absichern möchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Ihnen kompetent und verständnisvoll zur Seite zu stehen.
Gerne stehen wir Ihnen auch für eine Erstberatung zur Verfügung, in der wir gemeinsam die besten Optionen für Ihr Anliegen besprechen.